Fachanwältin Merz Bau -und Architektenrecht
Katharina Merz

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Fachanwältin für Vergaberecht

Katharina Merz

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Fachanwältin für Vergaberecht

hat sich auf die Beratung und Vertretung von Mandanten im privaten Baurecht sowie dem bauspezifischen Vergaberecht spezialisiert und berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.

Kompetente Rechtsberatung im Bau- und Vergaberecht

Als erfahrene Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht berate und vertrete ich private und öffentliche Auftraggeber, Architekten, Ingenieure sowie Unternehmen der Bauwirtschaft in allen rechtlichen Fragen rund um das Planen, Bauen und Ausschreiben.

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Erfahrung

Mein Ziel ist es, praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden

sei es bei der Gestaltung von Verträgen, der Begleitung komplexer Bauprojekte oder bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Streitfall. Dabei lege ich großen Wert auf persönliche Betreuung, klare Kommunikation und individuelle Strategien.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und darauf, Sie kompetent zu unterstützen.

Typische Fragen meiner Mandanten

Ab wann sollte ich bei einem Bauvorhaben rechtlichen Rat einholen?
Idealerweise bereits vor Vertragsabschluss – z. B. bei der Erstellung oder Prüfung von Bau- oder Architektenverträgen. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und klare vertragliche Grundlagen schaffen.
Wer haftet bei Baumängeln – und wie gehe ich richtig vor?
Die Haftung hängt vom Einzelfall ab (z. B. ausführende Firmen, Planer, Bauleitung). Wichtig ist, Mängel rechtzeitig zu dokumentieren und formgerecht anzuzeigen, um Fristen und Ansprüche nicht zu verlieren. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für öffentliche Bauaufträge?
Bei öffentlichen Aufträgen sind die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten. Dies betrifft unter anderem die Verfahrensart, die Auswahlkriterien und die Gleichbehandlung aller Bieter. Fehler im Verfahren können zur Unwirksamkeit der Vergabe führen – daher ist frühzeitige rechtliche Begleitung sinnvoll.
Ich habe als Bieter Zweifel an der Fairness eines Vergabeverfahrens – was kann ich tun?
In solchen Fällen kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung ist eine formgerechte Rüge gegenüber dem Auftraggeber – und das möglichst zeitnah. Ich berate Sie zu Erfolgsaussichten und Vorgehen.
Ist für die Beratung eine persönliche Besprechung in der Kanzlei erforderlich oder sind auch digitale / Online-Termine möglich?
In der heutigen Beratungspraxis sind persönliche Besprechungen in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Die Nutzung digitaler Kommunikationswege ermöglichen eine ebenso sorgfältige, effiziente und vertrauensvolle Beratung wie ein Termin vor Ort.
Aus diesem Grund erfolgen Besprechungen überwiegend online oder telefonisch – flexibel, zeitsparend und ortsunabhängig.
Sollte eine persönliche Besprechung sinnvoll oder gewünscht sein, ist dies selbstverständlich nach vorheriger Absprache möglich.
Was kostet eine rechtliche Beratung oder Vertretung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuell vereinbarten Vergütungsvereinbarung. Im ersten Gespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten – ohne versteckte Gebühren.
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